Neue Hoffnung im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie? EU-Kommission und EUIPO veröffentlichen Statistik zur Durchsetzung des geistigen Eigentums im Jahr 2024
Berlin, 01. Oktober 2025
Die Europäische Kommission und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) haben ihren Bericht zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum an den EU-Außengrenzen und im Binnenmarkt im Jahr 2024 veröffentlicht. Demnach sank sowohl die Anzahl der Aufgriffe gefälschter Güter (um 3 Prozent) als auch die Anzahl der beschlagnahmten Artikel (um fast 30 Prozent). Gleichzeitig stieg der Wert der aufgegriffenen Waren im Vergleich zum Vorjahr um etwas mehr als 11 Prozent auf 3,8 Milliarden Euro.
„Die Zahlen schwanken von Jahr zu Jahr und werden auch von den vorhandenen Kapazitäten bei den Behörden und von einzelnen Großaufgriffen beeinflusst“, ordnet Volker Bartels, Vorsitzender des Aktionskreises gegen Produkt- und Markenpiraterie, die Zahlen ein, „Auch in diesem Jahr lässt sich leider keine Trendumkehr oder Verbesserung der Situation für Unternehmen und Verbraucher herauslesen.“
Wie in den Vorjahren, erfolgten auch 2024 die meisten Aufgriffe der Zollbehörden im Postverkehr. „Die Zollbehörden sehen sich mit einer zunehmenden Flut von Kleinsendungen aus dem internationalen Onlinehandel konfrontiert“, weiß Bartels, „Es ist ein lukratives Geschäftsmodell geworden, Millionen von Produkten für wenige Euro um den halben Globus zu schicken. Neben nicht EU-konformen und unsicheren Produkten sind darunter auch viele Fälschungen. Der Zoll kann allerdings unmöglich alle Sendungen öffnen und kontrollieren.“
Zum Glück scheint die Europäische Kommission die Schieflage erkannt zu haben und plant mit der Reform des Zollrechts unter anderem die Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze für Warensendungen aus Drittstaaten. Richtig umgesetzt sollte dadurch das Geschäftsmodell des Direktversands schädigender Produkte von außerhalb der EU an Attraktivität einbüßen.
Die Bundesregierung fordert in ihrem jüngst veröffentlichten „Aktionsplan E-Commerce“ darüber hinaus beispielsweise eine konsequentere Durchsetzung bestehender Pflichten von Online-Plattformen, ein umfangreiches Monitoring der Plattformen sowie die konsequente Sanktionierung von Verstößen – z.B. wenn die Identität der Händler nicht verifiziert wird.
„Diese Forderungen sind sehr zu begrüßen“, meint Bartels, „Wichtig ist allerdings auch, dass den Behörden die benötigten Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und in die technische Infrastruktur investiert wird, um einen schnelleren und verbesserten Datenaustausch zu ermöglichen. Zusätzlich sollte sichergestellt sein, dass beim Versand von Waren stets eine verantwortliche Person benannt wird und greifbar ist. Dann besteht Hoffnung, dass der Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie tatsächlich einfacher wird“, so Bartels.
Über den APM
Der Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. (APM) setzt sich seit 1997 als branchenübergreifender Verband für den Schutz geistigen Eigentums ein. Der APM ist eine Gemeinschaftsinitiative des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und des Markenverbandes. Im APM engagieren sich namhafte Unternehmen aus verschiedenen Branchen für ein Umfeld, in dem sich innovative Tätigkeit entfalten und auf einen effektiven Schutz bauen kann.
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