Der Digital Services Act sollte gegen Produktfälschungen helfen, Schlupflöcher bleiben bestehen

Berlin, 5. Juli 2022 Das Internet ist inzwischen der Hauptvertriebsweg für Produktfälschungen. Drei von vier Fälschungsfunden des Zolls kommen aus dem Postverkehr – meist handelt es sich dabei um Waren aus dem Onlinehandel. Ohne ein physisches Produkt, von dessen Qualität man sich selbst überzeugen kann, lassen sich potenzielle Käufer im Onlinehandel besonderes einfach täuschen. Zusätzlich bieten sich kriminellen Händlern leider weiterhin zahlreiche Möglichkeiten, ihre Identität zu verschleiern und sich so der Verantwortung zu entziehen.

„Die von Produkt- und Markenpiraterie betroffene Wirtschaft begrüßt, dass der EU-Gesetzgeber mit dem heute vom Europäischen Parlament verabschiedeten Digital Services Act den Online-Vertrieb gefälschter Produkte erschweren will. Ein guter Anfang, leider nur ein Anfang“, so Volker Bartels, Vorsitzender des Aktionskreises gegen Produkt- und Markenpiraterie.

Der DSA sieht z.B. vor, dass Internet-Handelsplattformen, die Händlern den Verkauf von Waren an Verbraucher ermöglichen, deren Identität vor Geschäftsaufnahme feststellen müssen. Bartels kommentiert: „Leider war das bisher nicht überall üblich. Von daher ist die neue Regelung ein deutlicher Fortschritt, allerdings wäre ein breiterer Anwendungsbereich über die Plattformen hinaus sinnvoll gewesen.“
Zusätzlich soll der DSA für mehr Transparenz und Verbraucherschutz sorgen. So müssen die Plattformen ihre Kunden zukünftig informieren und über ihre Rechte aufklären, wenn sich ein gekauftes Produkt im Nachhinein als Fälschung herausstellt.

Bartels resümiert: „Der Digital Services Act bringt in einigen Bereichen wichtige Fortschritte, insbesondere bei den Maßnahmen der Plattformen zur Verhinderung offensichtlicher Rechtsverletzungen wird es aber weiter Probleme geben. Für die Zukunft wird maßgeblich sein, wie die Einhaltung der neuen Pflichten überwacht wird.“

Über den APM

Der Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. (APM) setzt sich seit 1997 als branchenübergreifender Verband für den Schutz geistigen Eigentums ein. Der APM ist eine Gemeinschaftsinitiative des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und des Markenverbandes. Im APM engagieren sich namhafte Unternehmen aus verschiedenen Branchen für ein Umfeld, in dem sich innovative Tätigkeit entfalten und auf einen effektiven Schutz bauen kann.

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