Deutsche Zollstatistik für das Jahr 2022: Produktfälschungen werden in großem Maße online vertrieben

Hamburg, 23. Mai 2023: Der Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, hat heute in Hamburg die deutsche Zollstatistik für das Jahr 2022 vorgestellt. Die veröffentlichten Zahlen sprechen im Hinblick auf Produktfälschungen eine klare Sprache: Der Großteil der Aufgriffe beruht auf dem Online-Handel mit Produktfälschungen. Das Anbieten von Fälschungen muss erschwert werden.

„Das Grenzbeschlagnahmeverfahren steht, als wesentlicher Baustein im Kampf gegen Fälschungen, den betroffenen Unternehmen zur Verfügung. Es sollte intensiv genutzt werden“, appelliert Volker Bartels, der Vorsitzende des Aktionskreises gegen Produkt- und Markenpiraterie an die betroffenen Unternehmen. „Die hervorragende Arbeit des Zolls ermöglicht es, dass viele Produktfälschungen an den Grenzen beschlagnahmt werden, bevor sie in den Verkehr und an den Verbraucher geraten können.“

Die Statistiken bestätigen die bedeutende Rolle, die der Online-Handel beim Vertrieb von Fälschungen einnimmt. Aus diesem Trend resultieren diverse Herausforderungen.

Der Digital Services Act (DSA) sorgt zwar für einige Verbesserungen, wie z.B. eine Pflicht zur Verkäuferverifizierung, jedoch ist der Schutz lückenhaft. „Es wird im weiteren Fortgang notwendig sein, dass bereits das Anbieten gefälschter Waren online erschwert wird. Dazu gehört auch, dass gefälschte Produkte auf den verschiedensten Kanälen unkompliziert gemeldet und gelöscht werden können“, so Bartels.

Auch die Europäische Kommission hat mit ihren kürzlich vorgestellten Vorschlägen für die Reform der EU-Zollunion, neben einer verstärkten Behördenzusammenarbeit, auf die hohe Anzahl rechtswidriger Produkte im Online-Handel hingewiesen und größere Pflichten für Online-Plattformen angekündigt.

Dies erscheint auch angezeigt, um die Anzahl von Kleinsendungen zu reduzieren, die rechtsverletzende Waren enthalten und aufgrund von Online-Bestellungen direkt beim Verbraucher landen.

Studien des Europäischen Amtes für Geistiges Eigentum (EUIPO) belegen dementsprechend einen bemerkenswerten Anteil von Verbrauchern, die irrtümlicherweise Fälschungen erworben haben oder sich nicht sicher waren, ob das gekaufte Produkt echt ist oder nicht.

Wachsamkeit ist also weiterhin angezeigt. Fehlende Angaben zum Verkäufer, wochenlange Versandzeiten und besonders niedrige Preise sollten stets überprüft werden. Oftmals entpuppt sich das Angebot als zu schön, um wahr zu sein.

Über den APM

Der Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. (APM) setzt sich seit 1997 als branchenübergreifender Verband für den Schutz geistigen Eigentums ein. Der APM ist eine Gemeinschaftsinitiative der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und des Markenverbandes. Im APM engagieren sich namhafte Unternehmen aus verschiedenen Branchen für ein Umfeld, in dem sich innovative Tätigkeit entfalten und auf einen effektiven Schutz bauen kann.

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